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DIE EMPFEHLUNGEN VON EPTA ZUR ÖKODESIGN- UND ENERGIEKENNZEICHNUNGSVERORDNUNG

DIE EMPFEHLUNGEN VON EPTA  ZUR ÖKODESIGN- UND ENERGIEKENNZEICHNUNGSVERORDNUNG

Am 1. März 2021 treten die EU-Verordnungen zum Ökodesign (2019/2024) und zum Energielabel (2019/2018) für alle Produkte in Kraft, die laut Definition der Europäischen Kommission zum Lot 12 gehören: Dazu zählen alle gewerblichen Kühlgeräte zur Präsentation frischer und tiefgekühlter Waren für den Einsatz im Lebensmittel-einzelhandel, in der Horeca-Branche und in der Food&Beverage-Branche.

 

"Die Verordnungen zum Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung sind eng miteinander verknüpft und verfolgen mit Hilfe einer Push-Pull-Strategie ein gemeinsames Ziel: So definiert die Verordnung zum Ökodesign zum einen die Mindestanforderungen an die Effizienz von Produkten, die auf den Markt kommen. Sie funktioniert also wie ein "Filter", aus dem die weniger nachhaltigen Lösungen heraussortiert werden. Die Energieverbrauchskennzeichnung hingegen sieht die Einführung eines Etiketts vor, auf dem der Jahresverbrauch und die Energieeffizienzklasse eines jeden Kühlmöbels klar ausgewiesen sind. Die Händler und die Akteure der Horeca-Branche finden auf dem Etikett außerdem weitere Informationen, die ihnen dabei helfen, eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen. Beide Verordnungen tragen also indirekt dazu bei, dass der Einsatz innovativer Technologien und der Wettbewerb zwischen den Herstellern gefördert wird, sodass sich die Performance der Geräte erhöht. Auf diese Weise werden der Verbrauch und die Umweltbelastungen, die durch die Kühlmöbel entstehen, insgesamt reduziert", erklärt Francesco Mastrapasqua, Institutional Affairs Manager bei Epta.

 

Die Energieverbrauchskennzeichnung und die Produktdatenbank der Europäischen Kommission EPREL - EU Product Database for Energy Labelling - sind für die Kunden eine wichtige Orientierungshilfe bei der Auswahl der besten Lösungen. Denn so können sie Geräte, die auf den ersten Blick identisch zu sein scheinen, die aber ein unterschiedliches Leistungsniveau aufweisen, direkt miteinander vergleichen.  In Anbetracht der äußerst ehrgeizigen Ziele für die Verbrauchsreduzierung werden die Energieeffizienzklassen A und B zu Beginn noch unbesetzt sein. Auf diese Weise möchte man erreichen, dass sich die durchschnittliche Effizienz der Geräte auf dem Markt konstant erhöht. Daher muss an dieser Stelle noch einmal klar gesagt werden, dass der Kauf eines Kühlmöbels der Klasse C im Jahr 2021 bedeutet, dass ein Best-in-Class Produkt erworben wurde. Hier besteht ein großer Unterschied zu anderen Kategorien, in denen bereits seit mehreren Jahren eine Energiekennzeichnungspflicht besteht.

 

Um ihren Kunden ein effizientes Hilfsinstrument an die Hand zu geben, mit denen sie die neuen Verordnungen korrekt umsetzen können, hat Epta sich einer Arbeitsgruppe angeschlossen, die die "Eurovent-Empfehlung zur Auslegung der Ökodesign- und Energiekennzeichnungsverordnung" ausgearbeitet hat. Die umfassenden Regeln und Anweisungen in diesem Dokument schließen die Lücke, die derzeit noch zwischen den Verpflichtungen und Anforderungen der beiden Verordnungen sowie den zahlreichen Varianten an verfügbaren Kühlmöbeln besteht.  Der Bericht wird am 26. Januar im Rahmen eines Web-Seminars präsentiert.

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